Nutzungsbedingungen der LENe-App

Begriffsbestimmungen

In den Nutzungsbedingungen verwenden wir die folgenden Begriffe:

  • NUTZENDE bzw. NUTZENDE PERSONEN sind Menschen, die die LENe-App auf ihrem Endgerät installiert haben oder in einem Browser nutzen.
  • Eine HEIMAT ist ein von einer natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend BEREICHSANBIETER genannt) verantworteter Bereich in der LENe-App.
  • Über eine HEIMAT werden die Inhalte (bspw. Aktivitäten oder Beiträge) in der Plattform bereitgestellt.
  • Für die Inhalte in ihrer HEIMAT sind die BEREICHSANBIETER vollumfänglich verantwortlich.
  • MITGLIEDER sind NUTZENDE, die sich ein PERSÖNLICHES KONTO für die App eingerichtet haben.
  • BESTÄTIGTE MITGLIEDER sind MITGLIEDER, die sich ihre Identität durch die ADMINS eines BEREICHSANBIETERS bestätigen ließen.
  • ADMINS übernehmen im Auftrag des BEREICHSANBIETERS die Verantwortung nach innen und außen. Sie können die Mitgliedschaft der sich in der HEIMAT registrierten MITGLIEDER verwalten und alle Inhalte in der HEIMAT moderieren. ADMINS können für ihren Verantwortungsbereich Auskünfte erteilen.
  • PROJEKTVERANTWORTLICHE verfügen im Auftrag des BEREICHSANBIETERS für einzelne AKTIVITÄTEN der HEIMAT über Administrationsrechte.
  • Die MITGLIEDER in der ANZEIGEN-REDAKTION moderieren im Auftrag des BEREICHSANBIETERS die ANZEIGEN der HEIMAT.
  • VERANSTALTUNGEN sind von NUTZENDEN in einer HEIMAT angelegte Bereiche für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung gemeinsamer Aktivitäten, z.B. einer Exkursion, einer Vortragsreihe oder eines gemeinsamen Filmprojekts.
  • VERANSTALTENDE sind Mitglieder, die eine VERANSTALTUNG verantworten. Sie moderieren die Inhalte der VERANSTALTUNG und können den Zugang zu Inhalten im Veranstaltungsbereich in der LENe-App auf bestimmte Personenkreise beschränken.
  • TEILNEHMENDE sind NUTZENDE, die sich zu einer VERANSTALTUNG angemeldet haben.
  • BEITRÄGE sind von MITGLIEDERN verfasste Inhalte in einer HEIMAT, die über die LENe-App mit anderen NUTZENDEN ausgetauscht werden. Sie können sein:
    • Artikel, z.B. ein Bericht über eine Exkursion,
    • Ankündigungen, z.B. für eine Veranstaltung,
    • Kommentare, z.B. am Bericht über eine Exkursion,
    • Veranstaltungsbeschreibungen für VERANSTALTUNGEN, die im Kalender der App erscheinen können,
    • Anzeigen, z.B. für die Suche nach Gleichgesinnten für Unternehmungen,
    • Reaktionen auf Anzeigen,
    • Bilder, z.B. als Teil eines anderen BEITRAGS,
    • Dokumente, z.B. Textdateien, die an einem Artikel oder in einer Veranstaltung geteilt werden,
    • Chat-Nachrichten.
  • CHAT-GRUPPEN sind durch MITGLIEDER organisierte Bereiche in der LENe-App, in denen der Zugang auf einen bestimmten Kreis von MITGLIEDERN beschränkt ist. Sie werden durch die GRUPPENADMINS selbstverantwortlich moderiert.
  • PLATTFORM-ANBIETERIN der LENe-App ist Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.V., 55116 Mainz, Kaiserstr. 19. E-Mail: info@elag.de, Tel: +49 6131–677 710.
  • Die PLATTFORM-ANBIETERIN nutzt hierbei einen Dienst, der von der Patongo UG (haftungsbeschränkt), Bielefeld, info@patongo.de, dem SERVICE PROVIDER, angeboten wird. Der Dienst umfasst die Bereitstellung der technischen Infrastruktur.
  • SERVER bezeichnet die technische Infrastruktur, auf der die Daten der LENe-App gespeichert sind. Diese werden von der PLATTFORM-ANBIETERIN angemietet und vom SERVICE PROVIDER genutzt, um den Dienst der LENe-App über das Internet verfügbar zu machen. Standort der SERVER ist Deutschland. Weitere Informationen zum Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

1. Sinn und Zweck der LENe-App

Die LENe-App stellt allen an den Angeboten der BEREICHSANBIETER Interessierten ein Forum zum Austausch und zur Kooperation zur Verfügung. Hierzu stellt die App verschiedene Bereiche zur Verfügung:

  • In einem virtuellen Schaukasten können die NUTZENDEN mehr über aktuelle Aktivitäten und Neuigkeiten aus den HEIMATEN erfahren und die MITGLIEDER selbst Ankündigungen machen.
  • Ein Kalender informiert über anstehende Termine.
  • Im Bereich Handeln finden sich Kleinanzeigen.
  • Ein Dialogbereich erlaubt den MITGLIEDERN, sich vorzustellen, Kontakt zu anderen MITGLIEDERN zu halten, CHAT-GRUPPEN zu gründen und beitzutreten.

2. Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln das Miteinander zwischen den NUTZENDEN der LENe-App und geben Informationen über die Rolle des ANBIETERS und der BEREICHSANBIETER. Sie stellen damit im Sinne einer Hausordnung für die Nutzung der LENe-App einen Vertrag zwischen der PLATTFORM-ANBIETERIN und den NUTZENDEN dar. Mit der Nutzung der LENe-App akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen.

3. Nutzung ohne vorherige Registrierung

Teile der LENe-App können ohne Registrierung, d.h. ohne ein PERSÖNLICHES KONTO, genutzt werden. Hierdurch können sich NUTZENDE über veröffentlichte Angebote der BEREICHSANBIETER informieren und einen ersten Eindruck von der Interaktion in der LENe-App gewinnen. Ohne Registrierung können NUTZENDE:

  • Öffentliche Ankündigungen und Berichte im virtuellen Schaukasten lesen,
  • öffentliche Kalendereinträge von VERANSTALTUNGEN ansehen,
  • sich bei VERANSTALTUNGEN anmelden,
  • öffentliche Anzeigen sichten.

NUTZENDE ohne vorherige Registrierung müssen bei der Anmeldung zu VERANSTALTUNGEN einen Namen und eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) angeben, die den VERANSTALTENDEN angezeigt wird und über die die VERANSTALTENDEN organisatorische Fragen klären können. Um sie darüberhinaus über
Neuigkeiten aus der angemeldeten VERANSTALTUNG zu informieren und die Anmeldeinformationen mit dem Gerät zu verknüpfen, wird ein PSEUDONYMEN KONTO angelegt und mit den Anmeldedaten verknüpft. Dieses wird auf dem SERVER der LENe-App gespeichert und ist für andere NUTZENDE nicht sichtbar. Entschließt sich die oder der NUTZENDE zu einem späteren Zeitpunkt, MITGLIED zu werden, so werden die Anmeldungen mit dem MITGLIEDS-Konto verknüpft.

Die LENe-App informiert NUTZENDE regelmäßig über Neuigkeiten. Die Benachrichtigung erfolgt unter Nutzung des Notifikationsdienstes der jeweiligen Smartphone-Plattform oder des jeweiligen Browser-Anbieters (sofern die Browser-Version der App genutzt wird).

Beim ersten Gebrauch einer Funktion, für die Benachrichtigungen notwendig sind, werden die NUTZENDEN gefragt, ob sie Benachrichtigungen zulassen wollen. Die Zustimmung oder Ablehnung können sie jederzeit über die Systemeinstellung ihres Mobilgeräts oder ihres Browsers ändern.

Beim Einschalten der Benachrichtigung wird ein PSEUDONYMES KONTO angelegt, welches mit den Benachrichtigungseinstellungen verknüpft wird.

NUTZENDE eines PSEUDONYMEN KONTOS können dieses jederzeit löschen. Sie können dann nicht mehr über die LENe-App auf ihre Anmeldedaten zur Veranstaltung zugreifen. Für ihre Wahrnehmung des Rechts auf Auskunft, Korrektur und Löschung wenden sich die NUTZENDEN an die BEREICHSANBIETER der Veranstaltungen, zu denen sie sich angemeldet haben, oder an die PLATTFORM-ANBIETERIN.

4. Einrichten eines persönlichen Kontos

Um die LENe-App in größerem Umfang zu nutzen, können sich NUTZENDE in einer HEIMAT ein PERSÖNLICHES KONTO einrichten.

Bei der Registrierung muss das MITGLIED ihren oder seinen echten Namen, eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein sicheres Kennwort angeben. Zusätzlich zum eigenen Namen kann das Mitglied eine freie Kurzform ihres Namens angeben. Falschangaben beim echten Namen können zum Löschen des PERSÖNLICHEN KONTOS führen. Zur Überprüfung der Gültigkeit der E-Mail-Adresse muss zum Abschließen der Registrierung ein an die E-Mail-Adresse verschickter eindeutiger Bestätigungslink aufgerufen werden. Details zu den personenbezogenen Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

MITGLIEDER verpflichten sich, ihre Zugangsdaten zur LENe-App (E-Mail-Adresse und Kennwort) nicht an Dritte weiterzugeben.

Im Sinne eines vertrauensvollen Austauschs im öffentlichen Bereich der LENe-App können dort nur MITGLIEDER aktiv werden, deren Identität durch die ADMINS ihrer HEIMAT bestätigt wurde. MITGLIEDER können in der LENe-App die ADMINS ihrer HEIMAT mittels eines Antragsformular die Bestätigung ihrer Identität beantragen. Ein Recht auf Bestätigung besteht nicht.

5. Leistung der LENe-App für Mitglieder

Die PLATTFORM-ANBIETERIN stellt den MITGLIEDERN (also NUTZENDEN, die ein PERSÖNLICHES KONTO für die LENe-App eingerichtet haben), einen gemeinsamen Informationsraum zur Verfügung, in dem die MITGLIEDER BEITRÄGE erstellen und anderen MITGLIEDERN oder NUTZENDEN zugänglich machen können.

Darüber hinaus unterstützt die LENe-App die MITGLIEDER bei der Pflege und Aufrechterhaltung von Kontakten zu anderen MITGLIEDERN. Sofern NUTZENDE über die LENe-App miteinander in Kontakt treten und Verträge untereinander schließen, ist die PLATTFORM-ANBIETERIN hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner.

Die Bereitstellung des Informationsraums erfolgt im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des ANBIETERS. Eine Garantie für die Verfügbarkeit des Informationsraums und die Korrektheit der im Informationsraum zu findenden Daten kann nicht gegeben werden.

Schadensersatzansprüche der NUTZENDEN bei Verlust oder durch technische Fehler verursachte Fehler der Daten sind ausgeschlossen.

6. Verhaltensregeln für Nutzende

Der gemeinsame Informationsraum der LENe-App ist kein rechtsfreier Raum. Die NUTZENDEN verpflichten sich, keine BEITRÄGE zu erstellen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen oder rechtswidrige Inhalte aufweisen. Die NUTZENDEN verpflichten sich insbesondere dazu, keine BEITRÄGE zu verfassen,

  • deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
  • die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
  • die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben,
  • die kommerzielle Werbung oder Werbung für politische Parteien enthalten.

Persönlichkeitsverletzend und deshalb nicht zulässig ist es zudem, Informationen von anderen NUTZENDEN aus privaten oder nicht-öffentlichen BEITRÄGEN bekanntzugeben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung sind die ADMINS des BEREICHSANBIETERS berechtigt, die entsprechenden BEITRÄGE abzuändern oder zu löschen und das KONTO der NUTZENDEN PERSON zu blockieren. Für Inhalte in CHAT-GRUPPEN können die ADMINS die Aufgabe der Änderung oder Löschung von BEITRÄGEN an die MODERATION der CHAT-GRUPPE delegieren.

PLATTFORM-ANBIETERIN und BEREICHSANBIETER distanzieren sich ausdrücklich von den durch die NUTZENDEN eingestellten BEITRÄGEN und übernehmen keine Haftung für rechtswidrige Inhalte.

Entsteht der PLATTFORM-ANBIETERIN oder einem BEREICHSANBIETER durch Verstöße gegen die Verpflichtung einer NUTZENDEN PERSON ein Schaden, so ist die NUTZENDE PERSON verpflichtet, der PLATTFORM-ANBIETERIN oder dem BEREICHSANBIETER den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Schadensfall ist die den Schaden verursachende NUTZENDE PERSON verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der PLATTFORM-ANBIETERIN oder des BEREICHSANBIETERS zu tragen.

Erhält ein MITGLIED Kenntnis von einem BEITRAG, der gegen diese NUTZUNGSBEDINGUNGEN verstößt, so wird es gebeten, diesen BEITRAG den ADMINS oder der zuständigen MODERATION zu melden.

7. Nutzungsrechte an Inhalten

Das Urheberrecht für die eingestellten BEITRÄGE verbleibt beim MITGLIED. Das MITGLIED kann festlegen, wer die von ihr verfassten BEITRÄGE sehen kann. Sie räumt diesen NUTZENDEN ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen der LENe-App und den damit verbundenen elektronischen und anderen Medien ein. Der PLATTFORM-ANBIETERIN und dem BEREICHSANBIETER wird dieses Recht ebenfalls eingeräumt, sofern dies für die Übermittlung des BEITRAGS an die vom MITGLIED bestimmten Nutzendengruppen nötig ist.

Der BEREICHSANBIETER kann zum Zwecke der besseren Auffindbarkeit der BEITRÄGE die BEITRÄGE innerhalb der LENe-App verschieben oder verbinden. Die vom beitragenden MITGLIED festgelegte Nutzendengruppen, die den BEITRAG sehen können, darf dabei durch den BEREICHSANBIETER nicht ohne Einverständnis mit dem beitragenden MITGLIED ausgeweitet werden. Jede NUTZENDE PERSON kann die Löschung ihrer BEITRÄGE beantragen oder selbst durchführen. Darüber hinaus kann jede NUTZENDE PERSON bei den ADMINS die Löschung bzw. Korrektur eines beliebigen BEITRAGS unter Angabe eines Grundes beantragen. Handelt es sich bei dem BEITRAG um einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln von NUTZENDEN im Sinne von Abschnitt 6, so können die ADMINS den BEITRAG löschen oder ändern.

8. Veröffentlichung von Beiträgen

Die ADMINS können BEITRÄGE auch nicht registrierten NUTZENDEN zur Verfügung stellen, indem diese BEITRÄGE veröffentlicht werden. Vor der Veröffentlichung holen die ADMINS die Zustimmung des MITGLIEDS ein, das den BEITRAG verfasst hat. NUTZENDE können auch selbst eine breitere Sichtbarkeit ihres BEITRAGS beantragen. Ein Recht auf Einräumen de breiteren Sichtbarkeit für den BEITRAG besteht nicht.

In der App werden vier Sichtbarkeitsstufen unterschieden:

  • für alle NUTZENDEN
  • für MITGLIEDER, also den NUTZENDEN, die ein PERSÖNLICHES KONTO für die App eingerichtet haben,
  • für TEILNEHMENDE UND VERANSTALTENDE einer VERANSTALTUNG, der der BEITRAG zugeordnet wurde oder
  • nur für das beitragende MITGLIED.

BEITRÄGE, die für alle NUTZENDEN sichtbar sind, können über technische Automatismen auch auf der Webseite, den Schaukästen oder in gedruckten Publikationen des BEREICHSANBIETERS bereitgestellt werden.

Wird ein BEITRAG geändert, der zuvor von den ADMINS für eine breite Öffentlichkeit freigegeben wurde, kann die App den BEITRAG automatisch in der Sichtbarkeit reduzieren. In diesem Fall kann das ändernde MITGLIED erneut eine breitere Sichtbarkeit des BEITRAGS beantragen. Ein Recht auf Veröffentlichung eines BEITRAGS besteht nicht.

9. Schließen des persönlichen Kontos

Das MITGLIED kann sein PERSÖNLICHES KONTO durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der PLATTFORM-ANBIETERIN oder dem BEREICHSANBIETER ohne Einhaltung einer Frist schließen. PLATTFORM-ANBIETERIN und BEREICHSANBIETER sind berechtigt, das PERSÖNLICHE KONTO eines MITGLIEDS unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei massiven Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder dem Verdacht auf Missbrauch des Zugangs zur Gefährdung des Betriebs der LENe-App, sind die PLATTFORM-ANBIETERIN und der BEREICHSANBIETER berechtigt, den Zugang des MITGLIEDS sofort zu sperren und das PERSÖNLICHE KONTO ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

PLATTFORM-ANBIETERIN und BEREICHSANBIETER sind berechtigt, die BEITRÄGE eines ausscheidenden MITGLIEDS zu löschen. Bleiben BEITRÄGE erhalten, so bleiben die Information zur Urheberschaft eines BEITRAGS weiterhin sichtbar, da das Urheberrecht nicht durch Schließen des PERSÖNLICHEN KONTOS endet. Wünscht ein MITGLIED nicht, dass ihr oder sein Name erhalten bleibt, kann sie oder er die BEITRÄGE vor Schließen des KONTOS löschen.

10. Beauftragung Dritter

Die PLATTFORM-ANBIETERIN beauftragt den SERVICE PROVIDER mit der Bereitstellung, Pflege und Weiterentwicklung der LENe-App. Der SERVICE PROVIDER ist auf die Einhaltung strenger Datenschutzregeln verpflichtet. Die PLATTFORM-ANBIETERIN nutzt für die Bereitstellung der SERVER nur Dienstleister, deren Rechenzentren in Deutschland liegen.

11. Änderung oder Einstellung des Angebots

Die PLATTFORM-ANBIETERIN ist berechtigt, Änderungen an der LENe-App vorzunehmen. Über Änderungen an den NUTZUNGSBEDINGUNGEN wird die PLATTFORM-ANBIETERIN die NUTZENDEN elektronisch informieren. Mit der weiteren Nutzung der LENe-App stimmt die NUTZENDE PERSON den geänderten Nutzungsbedingungen zu. Widerspricht das MITGLIED den geänderten NUTZUNGSBEDINGUNGEN, so muss es ihr oder sein PERSÖNLICHES KONTO löschen.

Die PLATTFORM-ANBIETERIN ist berechtigt, den Betrieb der LENe-App unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zu beenden. Im Falle der Beendigung der LENe-App findet eine Löschung aller Bestands- und Nutzungsdaten der NUTZENDEN statt.

12. Schlussbestimmungen

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der PLATTFORM-ANBIETERIN und dem NUTZENDEN findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Mainz.

Sollten einzelne Regelungen dieser NUTZUNGSBEDINGUNGEN unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

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